
Die EGW Vollschutz-Produkte:
Die EGW Vollschutz-Produkte bieten einen umfassenden Hardware-Schutz für alle Geräte, die beim Kauf
mit einem solchen Vollschutz versehen werden. Sie sichern sich durch den zusätzlichen Kauf eines
Vollschutz-Produktes Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinaus gehen. Die 36
oder 60 Monate Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche
Kosten auf Sie zu kommen. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch
den Vollschutz bereits abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz-Produkt stellt für Sie den
Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern. Der
Preis für das jeweilige Vollschutz-Produkt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist darauf
hin 36 bzw. 60 Monate lang gültig.
Durch die Kooperation mit internationalen Versicherungsanstalten bieten die Vollschutz-Produkte zusätzlich
Schutz gegen weitere, unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der
geschützten Hardware, unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltsregelung:
Deckungstabelle:
• Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt.
• Mechanisch einwirkende Gewalt, Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
• Wasser oder Feuchtigkeit aller Art durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden.
• Elementarschäden, wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen.
• Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art, sowie relevante Schäden durch Feuerlöschung.
• Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
• Indirekter Blitzschlag.
• Unmittelbare Wirkung elektrischer Energie in Folge von Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc.
• Material- und Herstellungsfehler.
• Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung.
Sie haben dadurch den Vorteil, dass Schäden, wie defekte Notebook-Bildschirme oder Netzteile, indirekter
Blitzschlag etc., keine Reparaturkosten verursachen. Lediglich bei Ungeschicklichkeit ergeben sich
später angeführte Selbstbehalte. Im Totalschadensfall (z.B. Brand, unwirtschaftliche Reparaturkosten etc.),
innerhalb der 36 bzw. 60 Monate Laufzeit, haben Sie durch die EGW Vollschutz-Produkte das Recht auf
ein Neugerät, wie auf den folgenden Seiten beschrieben. Selbst ein Herstellerwechsel ist möglich!
Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne als Aufpreis durch Ihren EGW- Fachberater
erhalten.
Da sich die Vollschutz-Produkte auf die Geräte-Seriennummer beziehen, können Sie Ihr Gerät ohne weiteres
innerhalb der Laufzeit verkaufen. Der Vollschutz bleibt aufrecht, solange sich der neue Besitzer über
die Rechte und Pflichten aus den Vollschutz-Produkten informiert (Informationsfolder) und diese anerkennt.
Für genauere Informationen sowie den Leistungsumfang lesen Sie bitte unseren Informationsfolder
